Im öffentlichen, doch gerade im privaten Wohnungsbau ist die verlässliche Einhaltung der in den Leistungsverzeichnissen vereinbarten baurelevanten Anforderungen besonders wichtig, speziell hinsichtlich der avisierten Kosten und Zeitpläne.
Grundlage ist immer die jeweilige Bauverordnung eines Bundeslandes beziehungsweise der jeweiligen Gemeinde. Auflagen müssen geprüft und mitgedacht werden, sodass der Wohnraumbau am Ende nicht nur den gewünschten Erwartungen und Vorstellungen des Bauherren entspricht, sondern auch kommunalen Baurichtlinien und -anforderungen folgt.
Es muss also von vornherein auf gleich mehreren Ebenen konzipiert werden, was durch das Büro Melek Kaygili vor allem während der Konzeptions- und Planungsphasen realisiert wird.
Entscheidend für den Bauherren, in dessen Auftrag das Büro Melek Kaygili arbeitet, ist das Zusammenführen folgender Anforderungen an das Objekt: Es soll in jeder Hinsicht praktisch konzipiert, ästhetisch ansprechend und beständig auf unbestimmte Zeit gedacht werden.
Für den nicht-öffentlichen, privaten Wohnungsbau muss deswegen der betraute Architekt die Bedarfsplanung für das Bauvorhaben gemeinsam mit dem Bauherrn möglichst präzise definieren. Dazu gehören grundsätzliche Überlegungen zu Art und Anzahl der erforderlichen Flächen, deren Anordnung, Qualität und Ausstattung, aber auch Besonderheiten wie eine barrierefreie Bauweise.
Der Vorteil für den Bauherren: So bleibt der Planungsprozess von vornherein verständlich und übersichtlich. Baufristen und Baukosten können im Vorfeld geplant und angepasst werden.
Bei der Bedarfsplanung sind die qualitativen und quantitativen Anforderungen des Bauherrn die Grundlage der Bauaufgabendefinition. Das Büro Melek Kaygili unterstützt Sie wenn Sie ein Einfamilienhaus, ein Doppelhaus oder gleich ein Mehrfamilienhaus gedenken zu bauen. Auch Bauvorhaben in denkmalgeschützten Objekten oder der Um- oder Aufbau in bestehender Substanz sind willkommene Aufgaben.
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